AGB'S & Widerrufsrecht Online-Shop

 

 

1.  Geltung der Bedingung 
      Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Blumen Heidelberg erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden
      Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt.

 

2. Vertragsabschluss 
     Alle Angebote von Blumen Heidelberg sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Waren werden in liebevoller Handarbeit erstellt,
     unterliegen jedoch saisonalen Einflüssen. Es ist daher möglich, dass unserer Naturprodukte in Größe, Form und Farbe einer gewissen
     Variation unterliegen.

    Daher weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass bildlichen Darstellungen auf der Internetpräsenz oder weiteren online oder gedruckten
    Formaten lediglich als Referenzbeispiel hinsichtlich Farb-, Form- und Größendimension zu verstehen sind - der eigentliche Charakter bleibt
    grundlegend erhalten.

    Wird ein Auftrag per Email erteilt, ist eine Auftragsbestätigung zwingend erforderlich.

 

3. Preise 
     Die Preise von Blumen Heidelberg verstehen sich einschließlich der gültigen Umsatzsteuer. Die angegebenen Preise verstehen sich in
     EURO.

 
4. Gefahrtragung, Lieferung und Lieferzeit 

     4.1 Vorbestellte Ware ist von Blumen Heidelberg am vereinbarten Tag zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware am vereinbarten Tag
     selbst abzunehmen oder zumindest für die Abnahme der Ware anderweitig zu sorgen. 
     4.2 Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Der
     Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer mit der Annahme im Verzug ist. 
     4.3 Die Lieferung erfolgt einmalig an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift. Eine vollständige und korrekte Angabe der Lieferadresse
     ist Bestandteil eines Lieferauftrags. 
     4.4 Kommt es zu einem Annahmeverzug, hat der Käufer die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs
     geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. Ein Annahmeverzug tritt auch dann
     ein, wenn der Empfänger nicht anzutreffen ist. Kann der Empfänger nicht angetroffen werden und daraus resultiert eine Rücksendung, so
     kann der Käufer eine erneute Anlieferung der Ware gegen Aufpreis verlangen. 
     4.5 Kann wegen nicht vollständiger bzw. fehlerhafter Adresse keine Zustellung erfolgen, so behält sich Blumen Heidelberg vor, den
     kompletten Betrag dem Käufer in Rechnung zu stellen. 
     4.6 Gibt der Käufer kein Lieferdatum an, wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt zugestellt. 
     4.7 Verzögert sich die Lieferfrist durch Umstände, die außerhalb unseres persönlichen Einflussbereichs liegen, insbesondere durch höhere
     Gewalt, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Produktionsstörungen und Sonderwünsche des Käufers o.ä., verlängert sich die
     Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
     4.8 Befinden wir uns mit einer Lieferung in Verzug, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er schriftlich eine angemessene
     Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat und nicht innerhalb dieser Nachfrist die Ware, oder falls sie nicht versandt werden
     kann oder soll, die Anzeige über eine Auslieferungsbereitschaft abgesandt worden ist. 
     4.9 Aus der Überschreitung der Lieferfrist oder aus dem Lieferverzug kann der Besteller keinerlei Schadensersatzansprüche gegen uns
     herleiten, es sei denn, dass die Fristüberschreitung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

 

5. Fälligkeit und Zahlung 
     Der Rechnungsbetrag wird sofort mit einer Bestellung fällig und gilt erst dann als bewirkt, wenn der Rechnungsbetrag brutto in unsere
     Zahlungssystem verbucht wurde. 
     5.1 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse. 
     5.2 Wird die Zahlungsart "Vorkasse" gewährt, kann die Lieferung der Bestellung erst nach Gutschrift auf unserem Konto erfolgen. Eine
      Zustellung am gleichen Tag ist nicht möglich! Banklaufzeiten von mehreren Tagen sind zu beachten. Der Käufer trägt bei "Vorkasse" das
      Risiko, dass Aufträge auch nach dem gewünschtem Lieferdatum zugestellt werden können. Überschneiden sich Gutschriftdatum auf
      unserem Konto mit dem von Ihnen gewünschten Lieferdatum, stellt dies kein Kündigungsgrund / Preisminderungsgrund dar. Erfolgt nach
      14 Tagen keine Zahlung des Lieferauftrags, wird der Auftrag unsererseits storniert. 
      5.3 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Blumen Heidelberg.

 

6. Stornierung von Aufträgen 
     6.1 Die Stornierung von Aufträgen bedarf der Schriftform. 
     6.2 Im Falle der Stornierung eines Auftrages durch den Kunden hat Blumen Heidelberg dem Kunden Anspruch auf folgende pauschale
      Vergütung, sofern die Stornierung nicht durch Blumen Heidelberg zu vertreten ist: 


      Kündigung bis 24 Stunden nach Auftragseingang bei Blumen Heidelberg: 70% des vereinbarten Entgelts, danach: 100%


      Der Anspruch seitens Blumen Heidelberg auf Ersatz eines weitergehenden Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. 
      6.3 Der Anspruch auf die pauschale Vergütung nach Abs. 2 besteht nicht, soweit der Kunde nachweist, dass Blumen Heidelberg durch die
       Stornierung des Auftrages kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die pauschale Vergütung entstanden ist. 
       6.4 Die Abs. 2 und 3 gelten auch für den Fall der Kündigung aus wichtigem Grund durch Blumen Heidelberg.

 

7. Gewährleistung/Haftung 
     7.1 Der Kunde ist verpflichtet, Blumen Heidelberg offensichtliche Mängel der Ware einschließlich Transportschäden unverzüglich unter
      Angabe des Lieferdatums und der den Auftrag betreffenden Daten innerhalb 48 Std. schriftlich mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist
      sind Gewährleistungsansprüche wegen Mängel ausgeschlossen. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der
      Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung bereit zu halten. 
      7.2 Ist die Ware mangelhaft, liefert Blumen Heidelberg nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des
      Kunden Ersatz oder bessert nach. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach
      seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrage verlangen. Mängel an einem Teil der gelieferten
      Ware berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Blumen Heidelberg kann die vom Kunden gewählte Art der
     Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem
     Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Das Recht seitens Blumen Heidelberg, auch diese zu verweigern, sofern sie nur mit
     unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, bleibt unberührt. 
     7.3 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Mängel an der gelieferten Ware auf deren natürliche Beschaffenheit, auf natürliche
     Abnutzung oder auf unsachgemäße Behandlung, z.B. durch Trockenheit, Feuchtigkeit oder starke Erwärmung bzw. Lichteinstrahlung,   
     zurückzuführen sind. 
     7.4 Blumen Heidelberg haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass angesteckte oder anderweitig angebrachte Ware durch den
     Kunden oder Dritte unsachgemäß entfernt werden. 
     7.5 Die vertragliche und außervertragliche Haftung seitens Blumen Heidelberg wird auf die Fälle des Vorsatzes und der groben
     Fahrlässigkeit beschränkt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen ist jedoch die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des
     Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso unberührt bleibt die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen
     Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache sowie wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. 
     7.6 Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder
     Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

8. Eigentumsvorbehalt

     Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum des Inhabers von Blumen Heidelberg.

 

9. Salvatorische Klausel 
     Sollten einzelne Paragraphen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später
     eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der anderen Paragraphen dadurch unberührt. An Stelle der unwirksamen
     Regelungen treten die gesetzlichen Regelungen.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtstand 
     Sofern der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist der Sitz von Blumen Heidelberg Erfüllungsort
     für alle vertraglichen Verpflichtungen und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag.

 

11. Streitbeilegung 
    Blumen Heidelberg nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil. Eine
     gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.

 

12. Gültigkeit
        Diese hier aufgeführten Bedingungen sind ab 1.03.2023 gültig.

 

 

 

                                             AGB & Widerrufsrecht 

 

 

  1. Allgemeines Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Blumen Heidelberg.   
    Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss der Geltung allgemeiner Geschäfts- Bedingungen des Bestellers. Das gilt auch für alle weiteren Geschäfte mit dem Besteller, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistung aus dem Auftrag durch den Besteller werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsinhalt.

  2. Leistung – Leistungsumfang
    Der Umfang unserer vertraglichen Leistungen und unserer Vergütung ergibt sich aus der Vereinbarung auf der Basis unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragspartner und müssen unverzüglich schriftlich festgehalten werden.

    Die Auswahl der von uns vorgeschlagenen, Lieferanten und Subunternehmer erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch den Besteller. Wünscht der Besteller, dass wir in seinem Namen und auf seine Rechnung Dritten gegenüber rechtlich wirksame Erklärungen abgeben sollen, werden wir das erst dann tun, wenn uns der Besteller ausdrücklich schriftlich beauftragt und uns eine entsprechende schriftliche Vollmacht im Original übergeben hat.

    Die von uns angebotenen Produkte werden in liebevoller Handarbeit erstellt. Es ist daher möglich, dass unserer Naturprodukte in Größe, Form und Farbe einer gewissen Variation unterliegen. Daher weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass bildlichen Darstellungen auf der Internetpräsenz oder weiteren online oder gedruckten Formaten lediglich als Referenzbeispiel hinsichtlich Farb-, Form- und Größendimension zu verstehen sind. Dies gilt auch für die verwendeten Dekomaterialien oder Kulissen und Szenerie.

    Bei Vertragsabschluss wird der vereinbarte Termin zur Leistungserbringung verbindlich seiten Blumen Heidelber für den Kunden reserviert und die notwendigen Kapazitäten zur Leistungserstellung werden durch vom Auftragnehmer (Blumen Heidelberg) sichergestellt.

  3. Vergütung und Preise
    Die von Blumen Heidelberg angegebenen Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwahige Auf- und Abbaukosten sowie Transportkosten werden mit einer Pauschale angegeben. Die seitens Blumen Heidelberg genanten Preise im Angebot /Kostenvoranschlag werden nach tagesaktuellen Marktpreisen kalkuliert. Dennoch müssen wir darauf hinweisen, das troz allem die Marktpreise bei Blumen dem Angebot und Nachfrage der Blumenbörse unterliegen und deshalb sind die abgegebenen Presie unter Vorbehalt zusehen. Liegen zwischen der Bestellung und der Lieferung mehr als vier Monate, bleibt eine Preisanpassung durch Blumen Heidelberg entsprechend den zwischenzeitlich geänderten Marktpreisen (Einkaufspreisen) vorbehalten, wenn genau bestimmte Blumen oder Dekorationsartikel Gegenstand des Vertrages sind. Blumen 
    Heidelberg informiert den Kunden spätestens 14 Tage vor Leistungserbringung über eine etwaige Preiserhöhung.                                                                                                                                                                                                    
    Hinsichtlich der Mietpreise für die von uns angebotenen Artikel insofern nichts anderes im Angebot bzw. in der Angebotsbestätigung

       enhalten ist, gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Sollte keine gesonderte Mietdauer vereinbart worden sein, beziehen sich die Preise auf
       einen Stückpreis sowie eine Mietdauer von 4 Tagen. Alle Angebote und Kostenvoranschläge von Blumen Heidelberg gelten als
       freibleibend.

       Wenn nicht anders vereinbart wurde, werden Fahrt- und Übernachtungskosten vom Besteller übernommen. Ebenso verpflichtet sich der
       Besteller während des Auf- und Abbaus ebenso wie während der Veranstaltung für Personal / Lieferanten Sanitäre Anlagen zur Verfügung
       zu stellen.

  1. Auftrag
    Die von uns ausgearbeiteten Angebote / Kostenvoranschläge stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar, sondern sind lediglich als eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung/Auftrag zu verstehen. Zu einem bindenden Vertragsabschluss kommt es erst, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vom Kunden und Blumen Heidelberg zustande gekommen sind, indem diese schriftlich in einer Angebots-/ Auftragsbestätigung erklärt und fixiert wurden.

    Die Bestätigung des Bestelleingangs ist keine Annahme des Angebotes. Sie dient lediglich als Informationsübermittlung, dass die Bestellung/ Auftrag eingegangen ist.

    Erst mit der schriftlichen Annahme des vom Kunden unterschriebenen Angebots kommt der Vertrag zustande. Die Annahme des vom Kunden unterschriebenen Angebots steht im freien Ermessen von Blumen Heidelberg.

    Die jeweils gültigen AGB werden mit dem Angebot an den Kunde per E-Mail gesendet und sind jeweils in der gültigen Fassung über die Webseite www.Blumen-Heidelberg .com abrufbar.

  2. Kaution bei Mietgegenständen
    Bei Mietgegenstände und Objekten, deren Mietkosten 150 € übersteigen, wird eine Kaution von 25 % des Mietpreises fällig. Bei Eventdekorationen wo Dekorationsartikel als Mietobjekte eingesetzt werden wird ebenfalls eine Mietkaution fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Gesamtmietpreis und entspricht einem prozentualen Wert zwischen 25-50 % je nach Auftragswert, jedoch mindestens 250€. Die Kaution ist bei Auftragsbestätigung seitens Blumen Heidelberg umgehend zu entrichten.

  3. Zahlungsfristen und Verzug
    Rechnungen, von Blumen Heidelberg, sind, sofort nach Rechnungseingang, ohne Abzug, fällig. Zahlungen sind grundsätzlich unter Angabe der Rechnungsnummer im Verwendungszweck vorzunehmen.

    Gerät der Kunde mit einer Zahlung, ganz oder teilweise, in Verzug, ist Blumen Heidelberg berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, die gesetzlichen Zinsen, in Höhe von 8 Prozentpunkten, über dem Basiszinssatz, zu berechnen. Blumen Heidelberg ist, in diesem Fall, zur

 

 

        Zurückhaltung etwaiger, noch zu erbringender Leistungen, berechtigt. Ab Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 25 % fällig. Der
       Restbetrag ist 14 Tage vor Erbringung der Leistung fällig. 
Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alte Preislisten ihre Gültigkeit
       und werden unwirksam. Wir weisen darauf hin, dass die Preislisten lediglich als Indikator dienen, die Endpreise werden in der
       Auftragsbestätigung aufgeführt.

  1. Rücktritt vom Vertrag/ Stornierung
    Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis; mit Blumen Heidelberg; jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses, entbindet den Kunden jedoch nicht, von der Zahlung des vereinbarten Honorars. Vielmehr wandelt sich der Anspruch auf Zahlung, in einen Aufwendungsersatzanspruch. Auch bereits erbrachte Leistungen sind Blumen Heidelberg zu erstatten.

    Der Grund, zur außerordentlichen Kündigung, für beide Vertragsparteien, bleibt hiervon unberührt. Eine Stornierung kann schriftlich per E-Mail entrichtet werden order telefonisch erfolgen.

    Tritt der Mieter, von einem bereits bestehenden Vertrag zurück, so ist Blumen Heidelberg berechtigt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, nachweislich entstandene Kosten, in voller Höhe, in Rechnung zu stellen. Bei Rücktritt von Miet und Serviceverträgen, fallen zusätzlich folgende Rücktrittspauschalen an:

    Bei Rücktritt vom Vertrag von Mietgegenständen (wie u.a. Dekorationsartikel) wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15% des Auftragswertes veranschlagt, wenn die Stornierung spätestens 14 Tage vor Mietbeginn erfolgt, andernfalls ist der entstandene Mietpreis zu 100 % für den vorgesehenen Zeitraum zu entrichten.

    Bei Rücktritt vom Vertrag von Eventdekorationen verfällt die bereits geleistete Anzahlung von 25 %. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag 8 Wochen vor Leistungserbringung ist eine zusätzliche Auftragsentschädigung von 25 % des Auftragswert zu entrichten. Die Anzahlung von 25 % bleibt davon unberührt.

  2. Sonderkündigung/ Höhere Gewalt
    Ein Sonderkündigungsrecht wird eingeräumt, sofern die vereinbarte Veranstaltung durch staatliche Einschränkungen hinsichtlich Covid-19 (Corona) nicht stattfinden darf oder so eingeschränkt ist, dass keine Normalität mehr zu erwarten wäre und kein Ausweichtermin gefunden werden kann.

    Der Auftragnehmer verpflichtet sich unter den oben genannten Umständen etwahige geleistete Anzahlung zu 100 % zu erstatten.

 

 

 

  1. Gewährleistung und Nacherfüllung
    Sollte Ware bei Gefahrenübergang einen Sachmangel aufweisen, so ist der Aufraggeber verpflichtet diesen umgehend und unverzüglich anzuzeigen, Blumen Heidelberg verpflichtet sich in diesem Fall zur zur Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragsnehmers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle einer Nachbesserung kann diese auf den Austausch der mangelhaften Teile beschränkt werden.

    Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus, von Blumen Heidelberg zu vertretenen Umständen, auch innerhalb einer, vom Kunden ausdrücklich gesetzten, angemessenen Nachfrist, in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall, hat Blumen Heidelberg, Anspruch auf Vergütung, für die, bis zum Wirksamwerden der Kündigung, der, auf Grundlage des Vertrages, erbrachten Leistungen.

  2. Haftung
    Schadensersatzansprüche jeglicher Art, gegen Blumen Heidelberg, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche, aufgrund deliktischer Haftung, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden beschränkt.

    Darüber hinaus, vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch, gegen Blumen Heidelberg, der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar, beschränkt ist.

    Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

    Soweit Blumen Heidelberg, im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung, Schaden- ersatzansprüche, gegen Dritte, zustehen, tritt Blumen Heidelberg, derartige Ersatzansprüche, an den Kunden ab, sofern dieser, die Abtretung, derartiger Ansprüche, wünscht. In diesem Fall, stehen dem Kunden, gegenüber Blumen Heidelberg, keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

    Blumen Heidelberg übernimmt keine Haftung, für den, mit der Erbringung der Dienstleistung, seitens des Kunden, bezweckten Erfolges. Die Schadensersatzansprüche gegen den, jeweils anderen Vertragspartner, verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

    Bezüglich Autodekoration geht die Haftung nach Abnahme und Anbringung an den Auftraggeber über.

  3. Gefahrenübergang
    Der Erfüllungsort ist grundsätzlich der Geschäftssitz der von Blumen Heidelberg. Die Abholung der Mietgegenstände erfolgt durch den Mieter selbst. Eine Lieferung der Mietgegenstände und einen geänderten Erfüllungsort vereinbart wurde ist dies schriftlich in der Auftragsbestätigung festzuhalten.

    Es gilt, dass der Mieter die angemieteten Gegenstände bei Abholung oder Entgegennahme auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren muss. Sollte die Lieferung unvollständig oder beschädigt sein, ist der Mieter verpflichtet den Vermieter (Blumen Heidelberg) beim Empfang der angemieteten Gegenstände unverzüglich informieren.

     

 

 

  1. Fehlmengen, Beschädigungen und Bruch

    Ab dem Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände trägt der Mieter die Verantwortung. Die Rücknahme der gemieteten Gegenstände erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Zählung ermittelt werden können.

    Fehlende oder beschädigte Mietgegenstände werden dem Mieter zu Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt. Beschädigungen sind unter anderem, verbogenes Besteck, Glassbruch, Brandlöcher, Kerzenwachs, Risse, Stockflecken und ähnliches. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.

  2. Eigentumsvorbehalt
    Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Blumen Heidelberg. Ergänzend gilt für Unternehmer: Blumen Heidelberg behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollumfänglichen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

  3. Bilder – Abbildungen und Fotos
    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bilder - Abbildungen und Fotos sowohl Flyern, Broschüren, Internetauftritten als auch in Präsentationen können geringfügig von der Wirklichkeit abweichen.

  4. Veröffentlichung
    Der Mieter gesteht dem Vermieter das Recht, an Orten, an den Mietgegenstände des Vermieters aufgestellt und dekoriert werden, Fotos oder Videoaufnahmen für Werbe und Marketingzwecken zu machen.

  5. Datenschutz/Geheimhaltung
    Blumen Heidelberg erhebt, verarbeitet und nutzt, personenbezogene Daten, soweit diese, für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung, des mit dem Kunden, begründeten Vertragsverhältnisses, erforderlich sind. Blumen Heidelberg ist berechtigt, die personenbezogenen Daten, an die, mit der zur Durchführung, der vertraglichen Leistungen, beauftragen Dritten, weiterzugeben. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe der Daten.

    Blumen Heidelberg erhebt, verarbeitet und nutzt, personenbezogene Daten, um die Kunden und Interessenten, über Neuigkeiten, rund um Blumen Heidelberg, informieren zu können. Der Kunde kann seine Einwilligung, zur Speicherung, personenbezogener Daten, für die Zukunft, jederzeit per E-Mail widerrufen. Widerrufsempfänger ist Blumen Heidelberg (info@Blumen- Heidelberg.com).

 

 

17. Gültigkeit
        Diese hier aufgeführten Bedingungen sind ab 1.02.2023 gültig.

 

  1. Der Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Der Gerichtsstand entspricht dem Sitz von Blumen Heidelberg und ist Heidelberg. Auf die Rechtsbeziehung, zwischen dem Kunden und Blumen Heidelberg ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

  2. Salvatorische-Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags, ganz oder teilweise, unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit, der übrigen Bestimmungen, unberührt. Die Parteien werden, anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen, eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten, wirtschaftlichen Zweck, am Nahesten kommt. § 139 BGB kommt nicht zur Anwendung.